Zuverlässiges Personal im Sicherheitsdienst wird nach wie vor händeringend gesucht. Im Sicherheitsdienst erwartet Sie eine spannende und vielfältige Tätigkeit. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie in der Security erfüllen müssen und wann Sie eine Ausbildung benötigen.
Ist eine Ausbildung in der Security Voraussetzung?
Um in der Security zu arbeiten, benötigen Sie nicht zwingend eine Ausbildung. Jedoch werden Sicherheitsmitarbeiter mit Ausbildung bevorzugt eingestellt. Außerdem stehen ihnen ohne Ausbildung nur einige wenige Bereiche offen. Die gängigste Ausbildung im Security-Bereich schließt mit der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO (Gewerbeordnung) ab. Sie ist Voraussetzung, wenn Sie
- in leitender Position im Sicherheitsdienst arbeiten möchten (zum Beispiel auf Großveranstaltungen),
- Kontrollgänge in Gebäuden durchführen möchten, die der Öffentlichkeit zugänglich sind (zum Beispiel in Parkhäusern, Bahnhöfen, Markthallen oder auf Flughäfen),
- als City-Streife, Ladendetektiv oder Türsteher für Diskotheken eingesetzt werden möchten.
Je nach Einsatzgebiet können außerdem weitere Ausbildungen notwendig werden. Erwähnenswert ist hier zum Beispiel die Waffensachkundeprüfung nach § 7 WaffG, die unumgänglich ist, wenn Sie bewaffnete Geldtransporte schützen möchten.
Auf die Sachkundeprüfung nach § 34a gehen wir gleich noch detaillierter ein. Lassen Sie uns jedoch zunächst einen Blick auf die allgemeinen Voraussetzungen für den Security-Bereich werfen.
Diese Voraussetzungen müssen Sie in der Security immer erfüllen
Unabhängig von einer Ausbildung müssen Sie für die Arbeit im Sicherheitsdienst immer gewisse Voraussetzungen erfüllen. So müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein, Deutsch in Wort und Schrift beherrschen und ein eintragsfreies Führungszeugnis vorweisen können. Ein Führerschein der Klasse B ist von Vorteil, jedoch nicht zwingend notwendig.
Auch die sozialen Kompetenzen sind wichtig. Security-Mitarbeiter sollten stets gepflegt und höflich auftreten, absolut zuverlässig und unbestechlich sein sowie besonnen und umsichtig reagieren. Insgesamt wird hier Wert auf eine psychische und körperliche Eignung gelegt. Die Arbeit in der Security kann schließlich auch körperlich herausfordernd sein und verlangt in vielen Fällen die Fähigkeit, deeskalierend aufzutreten.
Security-Ausbildung: die Sachkundeprüfung nach § 34a
Die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO kann bei der IHK abgelegt werden und bildet eine gute Grundqualifikation für diverse Arbeiten in der Security. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich auf diese Prüfung vorzubereiten. Diverse Anbieter bieten Kurse und Seminare an, welche die Prüfungsinhalte vermitteln.
Eine bestandene Prüfung verschafft Ihnen gute Voraussetzungen, um in der Security zu arbeiten. Sie können anschließend im Personenschutz oder Wachdienst arbeiten, den Transport von Wertgegenständen begleiten, im Veranstaltungsschutz oder auch im Objektschutz tätig werden.
Wichtige Inhalte der Ausbildung beziehungsweise Prüfung sind unter anderem:
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Gewerbe- und Datenschutzrecht
- Strafrecht
- die Unfallverhütungsvorschrift für Wach- und Sicherungsdienste
- der Umgang mit Waffen
- Deeskalationstechniken
- Grundlagen der Sicherheitstechnik
Die Ausbildungen unterscheiden sich je nach Anbieter, dauern jedoch in der Regel etwa 3 Monate. Kompaktseminare sind ebenfalls möglich. In vielen Fällen kann die Ausbildung über einen Bildungsgutschein abgerechnet werden. Die Prüfung selbst kostet bei der IHK etwa 200 €, der Preis ist jedoch abhängig vom jeweiligen Bundesland.
Ohne Ausbildung in der Security: Was ist möglich?
Eine Alternative zur Sachkundeprüfung ist die sogenannte Unterrichtung nach § 34a. Diese ist deutlich verkürzt, nämlich auf 40 Stunden beschränkt, und kann somit innerhalb einer Arbeitswoche absolviert werden. Eine Prüfung ist in diesem Fall nicht notwendig.
Allerdings befähigt die Unterrichtung lediglich zum eingeschränkten Einsatz in der Security. Sie können in diesem Fall als Sicherheits- oder Wachdienst (nur in geschlossenen oder privat betrieblichen Gebäuden) tätig werden. Beispielsweise können Sie Objekt- oder Werkschutz leisten, private Veranstaltungen schützen oder Tor- und Pfortendienst übernehmen.
Häufig gestellte Fragen rund um die Voraussetzungen in der Security
Was braucht man für eine Security-Ausbildung?
Wer eine Ausbildung in der Security anstrebt, sollte gewisse Grundvoraussetzungen erfüllen, die für die Arbeit im Sicherheitsdienst unerlässlich sind. Grundsätzlich darf im Sicherheitsdienst nur arbeiten, wer mindestens 18 Jahre alt ist, ausreichend Deutsch spricht und schreibt und außerdem ein Führungszeugnis ohne Einträge vorlegen kann.
Die Arbeit im Sicherheitsdienst ist aber in vielerlei Hinsicht anspruchsvoll, sodass gewisse psychische und körperliche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Eine grundlegende körperliche Fitness sowie ausgeprägte soziale Kompetenzen sind unerlässlich. Insgesamt sollten alle Sicherheitsmitarbeiter außerdem gepflegt, höflich und deeskalierend auftreten können.
Was kostet eine Ausbildung im Security-Bereich?
Die notwendige Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer kostet je nach Bundesland etwa 200 €. Die Kosten für die eigentliche Ausbildung richten sich nach dem Anbieter. Da sie sehr unterschiedlich ausfallen können, empfiehlt es sich, die Kosten im Voraus genau zu prüfen und auch die Ausbildungsinhalte zu vergleichen.
Tipp: Achten Sie auf Kundenbewertungen, welche die Ausbilder von Teilnehmern in der Vergangenheit erhalten haben. Sollten Sie über einen Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit verfügen, können Sie diesen in der Regel nutzen, um die Ausbildung zu finanzieren.
Was ist der Unterschied zwischen der Sachkundeprüfung und der Unterrichtung nach § 34a GewO?
Die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO wird vor der Industrie- und Handelskammer abgelegt. Sie berechtigt zur Arbeit in verschiedenen Bereichen des Sicherheitsdienstes. Mit der Unterrichtung nach § 34a können Sie ebenfalls im Sicherheitsdienst arbeiten, die Einsatzbereiche sind jedoch deutlich begrenzter. Das liegt vor allem daran, dass die Unterrichtung weniger Wissen vermittelt und auch nicht mit einer Prüfung abschließt.