Veranstaltung anmelden: Wann, wo und wie?

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Sie müssen nicht jede Veranstaltung anmelden: Insbesondere Firmenfeiern und private Veranstaltungen sind häufig von dieser Pflicht ausgenommen – allerdings nicht immer. Informieren Sie sich hier darüber, wann und wie Sie in Berlin Veranstaltungen anmelden sollten.

Wann muss man eine Veranstaltung anmelden?

Vereine führen Sommerfeste durch, Unternehmen veranstalten Firmenfeiern und natürlich finden auch private Feste im kleineren oder größeren Rahmen statt. Dabei ist der Veranstalter stets verantwortlich für die Sicherheit der Besucher. Dass diese Sicherheit wirklich gewährleistet ist, wollen die Kommunen fördern, indem sie das Anmelden von Veranstaltungen einfordern.

Doch Sie müssen nicht jede Veranstaltung anmelden. Grundsätzlich gilt das nämlich nur für öffentliche Veranstaltungen. Private Veranstaltungen müssen sie nur dann anmelden, wenn die Öffentlichkeit dadurch beeinträchtigt wird – beispielsweise durch Lärm oder weil die Verkehrsführung geändert werden muss.

Mit der Genehmigung bei der Kommune ist es nicht immer getan. Diese stellt zwar gewisse Mindestbedingungen, unter Umständen müssen aber weitere Genehmigungen eingeholt werden. Zum Beispiel brauchen Sie eine Genehmigung von der GEMA, um öffentlich Musik abzuspielen, oder Sie müssen mit der Feuerwehr zusammenarbeiten oder ein Konzept für den Brandschutz vorlegen.

Zunächst einmal stellt sich aber die Frage: Was unterscheidet private von öffentlichen Veranstaltungen?

Wann ist eine Veranstaltung privat oder öffentlich?

Wichtig für die Unterscheidung ist die Beziehung unter den Gästen beziehungsweise den Gästen und den Veranstaltern. Ist die Veranstaltung so ausgelegt, dass die Öffentlichkeit zugelassen ist (also nicht alle Anwesenden einander kennen), dann müssen Sie eine öffentliche Veranstaltung anmelden. Wenn beispielsweise Eintrittskarten verkauft werden, ist das ein ziemlich sicheres Zeichen, dass es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt.

Auch die Personenzahl kann einen Hinweis geben, aber hier gibt es Ausnahmen. Wer 100 oder 200 Gäste zu einer privaten Feier einlädt, muss gut begründen, warum es sich dabei trotzdem um eine private Veranstaltung handelt. Geht es aber beispielsweise um eine Hochzeit, dann zeigen sich die Behörden hier auch einsichtig.

Aber Vorsicht: Wenn Sie im Freien feiern, kann es sein, dass Sie trotzdem eine private Veranstaltung anmelden müssen, weil diese auf öffentlichen Flächen stattfindet oder weil andere durch Lärm oder vorherigen Rauch gestört werden könnten.

Eine Veranstaltung in Berlin anmelden: So geht’s

Das Service-Portal Berlin empfiehlt derzeit, den Antrag auf Genehmigung einer Veranstaltung schon ganze 9 Wochen vor der geplanten Festlichkeit zu stellen. Die Bearbeitungszeit beträgt aktuell 4 bis 9 Wochen. Unabhängig von der Veranstaltung müssen Sie in jedem Fall eine Haftpflichtversicherung nachweisen, wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung anmelden.

Diese Unterlagen benötigen Sie für die Anmeldung:

  • den ausgefüllten Antrag, den Sie direkt beim Service-Portal Berlin herunterladen können
  • einen Lageplan, der auch eine Skizze des Veranstaltungsorts beinhaltet und Bühnen, Bänke, Zelte, Stände usw. kennzeichnet.
  • die ausgefüllte Veranstaltererklärung
  • einen Nachweis Ihres Versicherungsschutzes, zum Beispiel durch eine Kopie des Versicherungsvertrags
  • eine Schätzung darüber, wie viele Besucher teilnehmen werden (inklusive Personal, Zuschauer usw.)

Unter Umständen benötigen Sie weitere Genehmigungen, um Ihre Veranstaltung anmelden zu können. Das kann etwa eine Genehmigung der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sein, wenn der öffentliche Personennahverkehr beeinträchtigt wird, oder eine Lizenz der GEMA, wenn Musik gespielt werden soll.

Tipp: Es empfiehlt sich zusätzlich, Ihre Veranstaltung bei der Polizei anzumelden bzw. dem Ordnungsamt anzuzeigen. So wissen diese Stellen bereits Bescheid, falls es zu Beschwerden durch Nachbarn oder andere kommen sollte.

Weitere Tipps für das erfolgreiche Anmelden Ihrer Veranstaltung

Bedenken Sie, dass auch eine Genehmigung Ihnen immer nur die Mindestbedingungen vorgibt, die Sie erfüllen müssen. Erfragen Sie daher bei Ihrer Kommune immer genau, was Sie noch beachten müssen. Hier sind einige Punkte, die in diesem Zusammenhang häufig relevant sind:

  • Veranstaltungsschutz: Je nach Gelände und Anzahl Ihrer Besucher müssen Sie eventuell ein Sicherheitskonzept vorlegen, um die Sicherheit Ihrer Besucher zu gewährleisten. Unser Sicherheitsdienst in Berlin unterstützt Sie mit umfassendem Veranstaltungsschutz dabei.
  • Brandschutz: Ein Brandschutzkonzept ist nicht immer verpflichtend, aber definitiv sinnvoll. Spätestens, wenn mit Feuer gearbeitet wird, kommen Sie um gesicherten Brandschutz nicht herum. Auch dabei helfen wir Ihnen gern.
  • Jugendschutz: Jugendliche dürfen erst ab einem bestimmten Alter Zugang zu öffentlichen Tanzveranstaltungen sowie zu Zigaretten oder alkoholischen Getränken erhalten. Auch hier haftet der Veranstalter.

Besondere Regelungen können außerdem gelten, wenn Sie ein Feuerwerk veranstalten, einen Sky-Beamer nutzen oder die Sperrstunde überschreiten wollen. Erfragen Sie hier bei Ihrer Kommune detailliert, was es zu beachten gibt. Wenn Sie Fragen rund um den Event- oder Veranstaltungsschutz in Berlin haben, wenden Sie sich an uns. Wir führen beispielsweise auch Einlasskontrollen mithilfe unserer Doormen durch oder bieten Ihnen Begleit- und Personenschutz an.

Häufig gestellte Fragen rund um die Anmeldung einer Veranstaltung

Wann muss ich eine Veranstaltung anmelden?

Alle öffentlichen Veranstaltungen müssen angemeldet werden. Für private Veranstaltungen gilt das in der Regel nicht. Es bestehen aber Ausnahmen, vor allem dann, wenn unbeteiligte Dritte durch die Veranstaltung beeinträchtigt werden könnten.

Wie erhalte ich eine Genehmigung für meine Veranstaltung?

Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre jeweilige Kommune, um sich über die notwendigen Genehmigungen zu informieren. Beachten Sie, dass die Anforderungen bisweilen über diese Genehmigungen hinausgehen können.

Ab wie vielen Personen handelt es sich um eine Großveranstaltung?

Eine Großveranstaltung ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich definiert. Bisweilen gelten erst Veranstaltungen mit mehr als 100.000 Besuchern als Großveranstaltungen, in anderen Fällen spricht man schon von einer Großveranstaltung, wenn die Besucherzahl 5.000 überschreitet. Während der Pandemie waren Großveranstaltungen außerdem nur in deutlich reduziertem Umfang erlaubt. Ihre Kommune gibt Ihnen genauere Auskunft.

Tipp: Bei einer Großveranstaltung sollte ein umfangreiches Sicherheitskonzept nicht fehlen. Nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.

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