Einen Privatdetektiv bei Krankmeldung beauftragen – ist das erlaubt?

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Ihr kranker Mitarbeiter wurde beim Shoppen gesehen oder hat in den sozialen Medien ein Partyfoto gepostet? Eine falsche Krankmeldung nachzuweisen, ist nicht so einfach. Erfahren Sie hier, wann es sich lohnt, bei einer Krankmeldung einen Detektiv zu beauftragen.

Wann besteht der Verdacht auf eine falsche Krankmeldung?

Krankheitstage sind für alle Unternehmen eine Belastung, besonders aber treffen sie kleinere Betriebe – und das sowohl in finanzieller als auch in personeller Hinsicht. Dass Mitarbeiter sich ohne guten Grund krankmelden, möchte selbstverständlich niemand hinnehmen. Das Verhalten ist ein schwerer Verstoß, der eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann. Hat ein Mitarbeiter gar ein Attest gefälscht, kommt sogar eine Geld- oder Freiheitsstrafe in Betracht.

Der Nachweis, der auch vor Gericht Bestand haben muss, ist aber nicht leicht zu erbringen. Ein Detektiv kann Sie als Arbeitgeber darin unterstützen, rechtssichere Beweise zusammenzutragen. Wichtig dabei ist, dass Sie vor der Beauftragung einen konkreten Verdacht dokumentiert haben. Ein Grund dafür kann beispielsweise sein, dass

  • Ihr Arbeitnehmer trotz Krankmeldung bei einer Freizeitaktivität, zum Beispiel im Freizeitpark oder beim Shoppingbummel, gesehen wurde,
  • in den sozialen Medien aktuelle Fotos auftauchen, die eine Krankheit anzweifeln lassen, oder
  • der Arbeitnehmer am Vortag Ihnen oder Kollegen gegenüber geäußert hat, sich krankzumelden, und dies dann auch prompt getan hat.

Aber Vorsicht: Nicht jede Aktivität ist verboten. Entscheidend ist, dass sie für die Genesung des Arbeitnehmers nicht hinderlich sein darf. So ist beispielsweise ein Spaziergang an der frischen Luft in den meisten Fällen nicht zu beanstanden, und natürlich dürfen Arbeitnehmer Lebensmittel einkaufen gehen. Wer aufgrund einer psychischen Diagnose krankgeschrieben ist, darf sich meist körperlich auch schwerer betätigen, zum Beispiel bei der Gartenarbeit. Die Arbeit – meist Schwarzarbeit – für einen anderen Arbeitgeber ist hingegen fast immer kritisch zu bewerten.

So kann ein Detektiv Arbeitgebern bei falscher Krankmeldung helfen

Arbeitgeber haben leider nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten, Mitarbeitern nachzuweisen, dass sie sich fälschlicherweise krankgemeldet haben. Zwar besteht die Möglichkeit, die Krankenkasse einzuschalten, diese wird jedoch oft erst tätig, wenn der Mitarbeiter oder der Arzt sich auffällig verhalten. Das ist beispielsweise der Fall, wenn

  • der Mitarbeiter häufig für kurze Zeiträume fehlt,
  • die Krankheitstage oft auf den Wochenanfang, auf den Freitag oder auf Brückentage fallen oder
  • der Arzt bereits dadurch auffällig geworden ist, dass er sehr viele kurzzeitige Krankschreibungen erstellt.

Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, dass der Medizinische Dienst der Krankenkasse meist erst nach einer oder sogar zwei Wochen tätig wird. Viele Krankheiten sind nach einem solchen Zeitraum gar nicht mehr nachweisbar, sodass die Aussage des Medizinischen Dienstes vor Gericht keine Beweiskraft hätte.

Einen Privatdetektiv bei einer Krankmeldung einzuschalten, hat den Vorteil, dass der Detektiv sofort mit dem Einsatz beginnen kann. Beauftragen Sie eine professionelle Detektei wie SafeCity in Berlin, so stellen Sie außerdem sicher, dass nur solche Beweise gesammelt werden, die vor Gericht auch Bestand haben. Darauf sollten Sie großen Wert legen, da sonst ein erhebliches Prozessrisiko besteht und Sie eventuell auf all Ihren Kosten sitzenbleiben.

Wie dürfen Detektive bei einer Krankmeldung vorgehen?

Detektive können nicht nur bei einer Krankmeldung, sondern auch zur Arbeitnehmerüberwachung im Homeoffice eingesetzt werden. Wie oben erwähnt muss dazu jedoch ein konkreter Verdacht vorliegen, denn die Detektive müssen sich sowohl an die Datenschutzbestimmungen in Deutschland halten als auch die Persönlichkeitsrechte des Mitarbeiters beachten. Damit die Überwachung wirklich sauber verläuft und verwendbare Beweise liefert, empfiehlt Rechtsanwältin Nadja Roß-Kirsch in der Deutschen Handwerkszeitung, lieber etwas mehr Geld für eine professionelle Detektei auszugeben.

Selbst bei einem begründeten Verdacht auf eine falsche Krankmeldung darf der Detektiv nicht unverhältnismäßig überwachen. So wäre beispielsweise eine Überwachung über 24 Stunden am Tag nicht zulässig. Auch dürfen die Detektive nicht das Privatgrundstück des Arbeitnehmers betreten oder durch seine Fenster schauen, um ihn im eigenen Haus zu beobachten.

Unser Sicherheitsdienst in Berlin, SafeCity, hat sich mit diesem Thema intensiv befasst. Wir wissen, wie ein Detektiv bei einer Krankmeldung agieren darf, und halten uns an die geltenden Gesetze. Gern klären wir mit Ihnen vorab, ob ein ausreichend begründeter Verdacht vorliegt, auf dessen Basis wir tätig werden können. Rufen Sie uns einfach an!

Häufig gestellte Fragen zum Thema Detektiveinsatz bei Krankmeldung

Wann darf ein Arbeitgeber einen Detektiv beauftragen?

Für die Arbeitnehmerüberwachung im Homeoffice gilt: Hier gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie am Arbeitsplatz. Es kommt also darauf an, was im Vertrag und mit den Mitarbeitern vereinbart ist. Ein Arbeitnehmer durch einen Detektiv überwachen zu lassen, während er krankgemeldet ist, ist nicht ohne Weiteres möglich. Hier muss ein begründeter Verdacht vorliegen. Gern beraten wir Sie dazu, ob Ihr Verdacht für eine Beauftragung ausreicht.

Wer darf als Detektiv arbeiten?

Der Begriff Detektiv ist in Deutschland nicht geschützt, sodass eine Ausbildung nicht verpflichtend ist. Möchten Sie einen Detektiv bei einer Krankmeldung beauftragen, sollten Sie daher besonders darauf achten, welche Qualifikationen und Erfahrungen vorliegen.

Wie genau darf ein Detektiv den Arbeitnehmer beschatten?

Hier kommt es immer auf die Einzelumstände an. Die Überwachung muss dem tatsächlichen Fall angemessen sein und die Persönlichkeitsrechte des Mitarbeiters sowie das Datenschutzgesetz berücksichtigen. Beauftragen Sie daher SafeCity – unsere geschulten Mitarbeiter wissen genau, wie sie sich zu verhalten haben.

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